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DRSC-Stellungnahme zu (vorläufiger) Agenda Decision des IFRS IC zu IAS 33
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hatte am eine Eingabe zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie an das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) übermittelt. Betroffen ist der Fall, bei dem gewinnberechtigte Eigenkapitalinstrumente (Genussrechte) unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert werden (Ausschüttungen auf diese Instrumente stehen im Ermessen des Emittenten), steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden, da diese nicht am Liquidationserlös des Unternehmens partizipieren. Die auf sie entfallenden Zahlungen mindern somit das steuerliche Einkommen und den Steueraufwand des Unternehmens, während der Steuervorteil nur den Stammaktionären zusteht. Fraglich war, ob nach IAS 33 der den Genussrechten zuzurechnende ...