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Vermietung eines Einkaufszentrums ist kein Gewerbebetrieb
Anmerkungen zum
Bislang fehlte es an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb bei der Vermietung eines Einkaufszentrums. In seinem wegweisenden hat der BFH entschieden, die Vermietung eines Einkaufszentrums erfolge auch dann vermögensverwaltend, wenn der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt.
Ist die Vermietung eines Einkaufszentrums als Gewerbebetrieb zu werten?
Welche Leistungen eines Vermieters eines Einkaufszentrums gelten als übliche Sonderleistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung?
Ist das Urteil auch auf Fälle der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG anwendbar?
I. Der Ausgangsfall: GmbH & Co. KG vermietet Einkaufszentrum
[i]Greiser/Rotter, Gewerbesteuerliche Fallstricke bei der Immobilienbesteuerung, NWB 15/2017 S. 1084 NWB HAAAG-41619 Ebber, Gewerblicher Grundstückshandel/Vermögensverwaltung, infoCenter NWB JAAAB-14523 Kanzler/Kraft/Bäuml, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2. Aufl., Herne 2017, § 15 NWB LAAAG-35476 Der BFH hatte den folgenden Fall zu entscheiden: Die Klägerin, eine gewerblich entprägte GmbH & Co. KG („KG“) wurde in 1995 von zwei miteinander verheirateten Kommanditisten („A“ und „B“) gegründet. Im Anschluss erwarb die KG ein Grundstück und errichtete darauf ein F...