Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 AY 51/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Inhaber einer Duldung sind als Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG nicht vom persönlichen Anwendungsbereich des § 1a Abs. 2 S. 1 AsylbLG erfasst.

2. Bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG ist, soweit es um die Bewilligung von laufenden lebensunterhaltssichernden Leistungen geht, jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich von einer Leistungsdauer von (maximal) zwölf Monaten auszugehen.

Fundstelle(n):
KAAAG-46190

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 12.12.2016 - L 8 AY 51/16 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen