LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 31 AS 3171/15
Leitsatz
Leitsatz:
Fordert der Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz vom Vermieter ein Betriebskostenguthaben als zur Insolvenzmasse gehörig an, liegen auf die Kosten der Unterkunft anrechenbare sogenannte "bereite Mittel" nur dann vor, wenn das Jobcenter die Hilfebedürftigen beim Bemühen um Freigabe der Forderung gegen den Treuhänder/Insolvenzverwalter unterstützt. Denn dieser ist kraft seiner gesetzlichen Stellung Herr des Insolvenzverfahrens, so dass eine Unterstützung des Jobcenters gegen den Vermieter in aller Regel - insbesondere bei unklarer Rechtslage - nicht ausreichend ist, um von "bereiten Mitteln" für die Hilfebedürftigen auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAG-46173
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.01.2017 - L 31 AS 3171/15
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