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Abschreibung einer Einbauküche
Das Bundesfinanzministerium (BMF) schließt sich der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an. Danach sind die Kosten für eine Einbauküche auf 10 Jahre abzuschreiben, wenn die Einbauküche in einer vermieteten Immobilie erneuert wird.
Hintergrund: Wird eine Einbauküche in einer vermieteten Immobilie erneuert, können die Kosten hierfür abgeschrieben werden und als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Fraglich war aber bislang die Höhe der Abschreibung. Denn die Höhe hing davon ab, ob man die einzelnen Komponenten der Küche abschreibt und damit eine unterschiedliche Nutzungsdauer der Komponenten zu Grunde legt oder ob man die Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut ansieht und abschreibt.
Schreiben des BMF: ...