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Familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Vermögensschutz (Asset Protection)
Güterstandsschaukel, Güterstandsschaukel „light“ und Familienwohnheimschaukel
Häufig konzentriert sich – auch heutzutage noch – das Vermögen in einer Ehe auf einen der Ehepartner. Gründe, dieses Ungleichgewicht zu ändern, gibt es einige. Die ausschlaggebenden Gründe sind dabei in der Praxis oft die Minimierung von Haftungsrisiken und die Verhinderung eines Zugriffs von Gläubigern auf das Vermögen. Soll Vermögen vom einen auf den anderen Ehepartner übertragen werden, fällt, ab einer bestimmten Summe, grundsätzlich Schenkungsteuer an. Wer jedoch langfristig plant, kann durch familienrechtliche Gestaltungen Vermögen steuerfrei auf seinen Ehegatten übertragen. Im Wesentlichen kommen dabei drei Modelle in Betracht: Die Güterstandsschaukel, die Güterstandsschaukel „light“ und die Familienwohnheimschaukel. Nachfolgend werden die einzelnen Modelle mit entsprechenden Praxishinweisen erläutert.
Das Familienrecht eröffnet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen. Ehegatten können diese nutzen, um ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu sichern. Dabei sind jedoch nicht nur familien- und steuerrechtliche, sondern auch erb- und insolvenzrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Hinzu...