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Betragsmäßige Begrenzung von Rückstellungen in der Steuerbilanz
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[i]FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.12.2016 - 1 K 1912/14 NWB QAAAG-41201Als Folgewirkung der Neuregelungen durch das BilMoG kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass der Wertansatz einer Rückstellung in der Steuerbilanz höher ausfällt als der handelsrechtliche Bilanzansatz. In der Literatur wurde seit Inkrafttreten der Regelungen darüber diskutiert, ob der Handelsbilanzwert in derartigen Fällen eine Wertobergrenze für die Steuerbilanz darstellt. Nun hat das FG Rheinland-Pfalz eine erste Entscheidung gefällt.
Die Klägerin im Urteilsfall betrieb ein Unternehmen zum Abbau und zur Verwertung von Rohstoffen. Für Verpflichtungen zur Rekultivierung von Abbaugrundstücken bildete sie in der Handelsbilanz eine Rückstellung. Darin wurden die geschätzten Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt berücksichtigt. Der ermittelte Betrag wurde auf die Laufzeit abgezinst, so dass 295.870 € passiviert wurde.
Für die Steuerbilanz blieben die Kostensteigerungen unberücksichtigt. Eine Abzinsung unterblieb, da mit der Erfüllung bereits begonnen wurde. Die Rückstellung wurde steuerlich mit 348.105 € ausgewiesen. Das Finanzamt setzte den niedrigeren Wert der...