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Bilanzielle und umsatzsteuerliche Abbildung von Kommissionsgeschäften
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I. Bilanzielle Abbildung der Verkaufskommission
[i]Zugmaier, Innergemeinschaftliche Verkaufskommission, SteuerStud 11/2015 S. 690 NWB TAAAF-06062Bei der Verkaufskommission übernimmt der Kommissionär den Verkauf der Ware oder Wertpapiere (Kommissionsgut) im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten an Dritte (Abnehmer). Die Lieferung der Ware oder Wertpapiere kann über den Kommissionär oder direkt vom Kommittenten an den Dritten erfolgen.
Erfolgt die Lieferung der Kommissionsgüter über den Kommissionär, bleibt der Kommittent der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Dritte das wirtschaftliche Eigentum der Kommissionsgüter erlangt (§ 246 HGB, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Kommittent hat die Kommissionsgüter bis zu diesem Zeitpunkt zu bilanzieren, auch wenn sich die Kommissionsgüter beim Kommissionär auf Lager [i]Bilanzierung beim wirtschaftlichen Eigentümer(Kommissionslager) befinden. Überträgt der Kommissionär kraft seiner Ermächtigung die Kommissionsgüter auf den Dritten, geht das wirtschaftliche Eigentum auf diesen über. Zu diesem Zeitpunkt haben
der Kommittent den Umsatzerlös (abzgl. Provision und Aufwendungsersatz) aus dem Geschäft und eine Forderung gegenüber dem Kommissionär zu erfassen und
der Kommissionär seinen Provisionsans...