Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten, Wahlrechtsausübung bei Anfechtung eines gem. § 175 Abs. 1
Nr. 1 AO geänderten Bescheids i. R. d. § 351 Abs. 1 AO
Leitsatz
1. Eine Interessenlage, die in teleologischer Reduktion der §§ 16, 34 EStG ein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von
Veräußerungsrenten (§ 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 EStG) rechtfertigt, kann auch bei einer vom Erwerber zugunsten des Veräußerers
abgeschlossenen Rentenversicherung gegeben sein.
2. Ein steuerliches Wahlrecht kann bis zur Bestandskraft eines nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids
erstmalig oder geändert ausgeübt werden. Voraussetzung ist u. a., dass sich die bei Wahlrechtsausübung ergebende Änderung
der Steuerfestsetzung i. R. d. § 351 Abs. 1 AO hält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 997 Nr. 12 GStB 2017 S. 432 Nr. 12 OAAAG-45986
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