Angemessenheit vertraglicher Beziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Anteilseigner
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse im Streitjahr bei erheblichen Veränderungen in den Beziehungen zwischen Gesellschaft
und Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern untereinander seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Leitsatz
1. Ein zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Anteilseigner geschlossener Beratervertrag, der dem Beauftragten gleichsam
einen „Freibrief” hinsichtlich seiner geschuldeten Tätigkeit erteilt, indem er ihm freistellt, ob und wenn ja, wie bzw. wann
er seine vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllt, entspricht nicht dem zwischen fremden Dritten Üblichen.
2. Ein ordentlicher und gewissenhafter Gesellschafter würde einem externen Berater jedenfalls dann keinen PKW aus dem betrieblichen
Fuhrpark vergünstigt zur Nutzung überlassen, wenn diesem im Beratervertrag die Möglichkeit eingeräumt ist, Reisekosten gesondert
geltend zu machen und abzurechnen.
3. Für die Beurteilung der Angemessenheit vertraglicher Beziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Anteilseigner
ist jedenfalls in Fällen, in denen es zu erheblichen Veränderungen in den Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
oder zwischen den Gesellschaftern untereinander gekommen ist, nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auf
das jeweilige Streitjahr abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2017 S. 3026 Nr. 51 EFG 2017 S. 1020 Nr. 12 GmbH-StB 2017 S. 324 Nr. 10 AAAAG-45982
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.07.2016 - 3 K 467/16
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