Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters im Spannungsfeld zur Insolvenzanfechtung von Honoraren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-45568 Der BGH hat mit einer seiner jüngsten Entscheidung die Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters hinsichtlich einer möglicherweise bestehenden Insolvenzreife deutlich verschärft und damit seine bisherige Rechtsprechung an maßgeblicher Stelle ausdrücklich aufgegeben (vgl. Urteil vom - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973). Noch im Jahr 2013 hatte der BGH eine Haftung wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens nur gesehen, wenn der Berater ausdrücklich die Insolvenzreife seiner Mandantin prüfen sollte ( NWB FAAAE-34285). Nun muss der Berater seine Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht des Geschäftsführers regelmäßig auch ohne gesonderten Prüfungsauftrag hinweisen. Die Erfüllung der verschärften Hinweis- und Warnpflichten zieht aber im Fall einer späteren Insolvenz der Mandantin ein deutlich erhöhtes Anfechtungsrisiko nach sich.
Ausführlicher Beitrag s. .
Insolvenzanfechtung trotz Anspruchs auf das Honorar
[i]Entscheidend ist, ob der Steuerberater Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit der Mandantin hatteMöchte der Berater die ihm auferlegten Informationspflichten erfüllen, erhöht er das Risiko einer späteren Anfechtung seiner Honorare im Fall der Insolvenz der...