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Track 17 | Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Änderung bei einem einheitlichen Vertragswerk
Der BFH hat eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht getroffen. Wird ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen, kann die Finanzbehörde berechtigt sein, im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer zu belasten.
Der Bundesfinanzhof hat eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht getroffen, dieses Mal aber zum Verfahrensrecht. Fraglich war: Wie sieht es aus, wenn ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wird? Ist die Finanzbehörde in diesem Fall berechtigt, die ursprüngliche Steuerfestsetzung zu ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten für den Kauf des Grundstücks mit Grunderwerbsteuer zu belasten?
Im Urteilsfall erwarb der Kläger von einer Stadt ein Grundstück, das mit einem Reihenhaus bebaut werden sollte. Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde sowohl von der Stadt – sprich: der Verkäuferin ...