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Track 09 | Werbungskosten: Bereitschaftsdienst am Wochenende rechtfertigt Arbeitszimmer
Muss ein Projektleiter auch an den Wochenenden erreichbar sein und kann er hierfür seinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht nutzen, so ist nach einem rechtskräftigen Urteil des FG München ein beschränkter Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer möglich. Es stehe dann kein anderer Arbeitsplatz i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zur Verfügung. Unerheblich sei, ob die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers notwendig ist.
Urteile zum Arbeitszimmer stoßen bei Mandanten immer auf ein großes Interesse. Zumal, wenn sie zu Gunsten der Steuerzahler ergangen sind. Grund genug für uns, Ihnen eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts München vorzustellen.
Ein Projektleiter für internationale Bauvorhaben musste im Rahmen von Bereitschaftsdiensten auch samstags und sonntags erreichbar sein. Er durfte aber an diesen Tagen das Betriebsgebäude nicht betreten und konnte deswegen seinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht nutzen. Er arbeitete an den Wochenenden daher von zu Hause aus in seinem häuslichen Arbeitszimmer. Der Arbeitgeber hatte ihm für diese Zwecke einen Laptop zur Verfügung gestellt. Über eine gesicherte Datenleitung hatte er Zugriff auf seine Arbeitsunterlagen auf dem Server des Unternehmens.
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