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Track 08 | Buchführung: Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einer Gaststätte
Eine zulässige Methode zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist laut FG Hamburg die sog. Quantilschätzung. Da diese denklogisch immer zu einem Mehrergebnis führt, ist aber Voraussetzung für eine Schätzung, dass aus anderen Gründen feststeht, dass die Buchführung nicht nur formell, sondern auch materiell unrichtig ist. Nicht alle FG-Richter sehen das allerdings so. Der 5. Senat des FG Berlin-Brandenburg hält die Quantilschätzung für keine zulässige Schätzungsmethode.
Den Anfang macht heute eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg zur Schätzung bei einer Gaststätte. Aufgrund einer ganzen Reihe von Fehlern in der Buchführung hat das FG die Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch das Finanzamt gut geheißen. Im Kern geht es um die althergebrachten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, nach denen Belege aufbewahrt und Änderungen dokumentiert werden müssen.
Im Streitfall enthielten die Tagesendsummenbons – die sog. Z-Bons –während des gesamten Jahres keine einzige Stornobuchung. Das widerspricht – so die FG-Richter – der Lebenserfahrung. Die Vollständigkeit der Buchungen ist somit nicht gewährleistet.
Die elektronischen Journaldaten wurden nicht aufbewahrt. Nach dem F...