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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 23 | Behindertenpauschbetrag: Aufteilung bei Einzelveranlagung von Ehegatten

Das FG Thüringen hat entschieden, dass bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten und einem entsprechenden Antrag gem. § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG neben den Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen auch der Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG hälftig aufgeteilt werden kann.

Kann bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten der Behindertenpauschbetrag hälftig aufgeteilt werden? – Mit dieser Frage muss sich der Bundesfinanzhof in Kürze in einem Musterprozess auseinandersetzen.

Seit Einführung der Einzelveranlagung von Ehegatten ab dem Veranlagungszeitraum 2013 vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung: Nach dem Wortlaut von § 26a Abs. 2 EStG dürfen bei einer beantragten hälftigen Aufteilung lediglich Aufwendungen verteilt werden, nicht aber Pauschbeträge und Freibeträge.

Das Thüringer Finanzgericht aus Gotha hat dies jüngst zu Gunsten eines Ehepaars anders beurteilt. Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten können demnach bei einem entsprechenden Antrag nicht nur die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen hälftig aufgeteilt werden, sondern auch ein Behindertenpauschbetrag, der ja systematisch ebenfalls zu de...

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