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BFH 08.03.2017 II R 2/15, NWB 22/2017 S. 1637

Abgabenordnung | Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) In der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch den Schenker und der nachfolgenden Veräußerung des Anteils durch den Bedachten kann die mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses liegen (mittelbare Geldschenkung). (2) Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung begründen. Dazu gehört auch die Kenntnis von der Veräußerung des vom Schenker übertragenen Gegenstands.

Anmerkung:

Dass der BFH in der Schenkung eines Teils seiner Kommanditanteile durch den Ehemann an die Ehefrau eine mittelbare Geldschenkung erblickt, kann bei folgendem Sachverhalt nicht überraschen. Am wurde – in Deuts...

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