Nachweis der Behinderung eines volljährigen Kindes
Leitsatz
1) Der Nachweis einer Behinderung eines volljährigen Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG i.V. mit § 2 Abs. 1 SGB
IX ist in der Regel durch einen Schwerbehindertenausweis nach dem SGB IX oder durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamts
zu führen.
2) Der Nachweis der Behinderung kann auch auf andere Weise erbracht werden, z.B. durch eine Bescheinigung oder ein Zeugnis
des behandelnden Arztes oder durch ein ärztliches Gutachten.
3) Die seelische Behinderung eines volljährigen Kindes lässt sich indes nicht (mehr) feststellen, wenn das Kind im und vor
dem Streitzeitraum lediglich an wenigen und einzelnen Tagen verschiedene Ärzte aufgesucht hat, die keine Psychotherapeuten
bzw. Psychiater waren.
Fundstelle(n): YAAAG-45546
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FG Münster, Urteil v. 29.03.2017 - 7 K 1828/15 Kg,AO
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