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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 134/16 EFG 2017 S. 875 Nr. 10

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9, UStG § 4 Nr. 10 Buchst. b

Umsatzsteuer: Garantiezusage als einheitliche untrennbare Leistung beim Gebrauchtwagenkauf

Leitsatz

  1. Umsätze aus einer Garantiezusage anlässlich des Verkaufs von Kfz an Käufer (erweiterte Gebrauchtwagengarantie gegen gesondert berechnetes Entgelt) sind umsatzsteuerpflichtig.

  2. Bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstellt, ist i.d.R. davon auszugehen, dass jede Leistung als eine selbstständige Leistung anzusehen ist.

  3. Eine einheitliche Leistung liegt nur vor, wenn zwei oder mehr Handlungen oder einzelne Leistungen so eng miteinander verbunden sind, das sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden.

  4. Nach diesen Maßstäben ist die Garantiezusage eines Händlers beim Gebrauchtwagenkauf als einheitliche untrennbare Leistung aufzufassen (sog. Kombinationsmodell beim Gebrauchtwagenkauf).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 981 Nr. 18
EFG 2017 S. 875 Nr. 10
GStB 2017 S. 316 Nr. 9
UStB 2017 S. 161 Nr. 6
QAAAG-45527

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.02.2017 - 11 K 134/16

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