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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums
Ein Dialysezentrum, in welchem die Dialysepatienten ambulant behandelt werden, ist weder ein Krankenhaus i. S. des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG a. F. noch eine Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen noch eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen i. S. des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG a. F. (Bezug: § 3 Nr. 20 Buchst. b, d GewStG a. F.; § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG; § 67 AO; § 2 Abs. 1 BPflV; § 2 Nr. 1, Nr. 4 KHG; § 39 Abs. 1, § 107 Abs. 1 SGB V).
Nach § 3 Nr. 20 GewStG in der vor dem Erhebungszeitraum 2015 gültigen Fassung waren lediglich Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit. Der im GewStG nicht definierte Begriff...