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StuB 10/2017 S. 408

Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Für die zur Deckungsanfechtung (§ 130 InsO) maßgebliche Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genügt gem. NWB IAAAF-77069 dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtung den Schluss ziehen muss, dass jener wesentliche Teile, d. h. 10 % oder mehr, seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum der nächsten drei Wochen nicht wird tilgen können. Deswegen stellt ein – trotz vereinzelter Zahlungen – innerhalb weniger Monate sprunghaft angestiegener Zahlungsrückstand schon ein gewichtiges Indiz für die Kenntnis der Zahlungseinstellung dar (vgl. NWB AAAAD-87045). Diese anfechtungsrelevante Bewertung gilt dann erst recht, wenn der Schuldner zudem in einem an die Gläu...

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