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StuB Nr. 10 vom Seite 375

Die wirtschaftliche Verursachung einer ungewissen Verbindlichkeit in der Vergangenheit

Anmerkung zum

Vorsitzender Richter am FG Stefan Kolbe, M. Tax

Neben der Frage, ob das Bestehen oder Entstehen einer Verbindlichkeit wahrscheinlich und die Inanspruchnahme hieraus zu erwarten ist, kommt es für die Bildung einer dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeit entscheidend darauf an, ob diese Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag rechtlich und ggf. wirtschaftlich verursacht wurde. Ob allerdings eine Verpflichtung wirtschaftlich schon am Bilanzstichtag verursacht wurde, lässt sich trotz allgemeiner Definitionsversuche nur immer in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall prüfen und entscheiden. Denn gerade der Verweis auf eine wirtschaftliche Verursachung ist, wie auch der Vergleich zum schwammigen Begriff der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zeigt, genauso unbestimmt wie die in Rede stehende Verpflichtung ungewiss ist. Im Ergebnis kann die Frage der wirtschaftlichen Verursachung nur unter Heranziehung der Rechtsprechung zu konkreten Einzelfällen entschieden werden.

Kernfragen
  • Wann ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Wartung eines Wirtschaftsguts wirtschaftlich verursacht?

  • Kann eine zivilrechtliche Wartungsverpflichtung oder im Einzelfall ein...

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€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
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