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Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes auf die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers
Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-RUG) wurden die Vorgaben der europäischen CSR-Richtlinie umgesetzt. Für bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten erweiterte Berichterstattungspflichten im Lagebericht für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Dies betrifft nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen, deren fristgemäße Vorlage im Rahmen der Abschlussprüfung zu prüfen ist. Der Aufsichtsrat hat das Recht eine weitergehende Prüfung der nichtfinanziellen Angaben zu beauftragen. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Auswirkungen des CSR-RUG auf die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, sowohl im Rahmen der Abschlussprüfung als auch bei anderen Prüfungsleistungen.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsumfangs einer Abschlussprüfung ist ausschließlich die Vorlage der nichtfinanziellen Angaben zu prüfen. Im Einzelfall können sich auch Auswirkungen auf die inhaltliche Prüfung des Lageberichtes ergeben.