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Steuerbarkeit der als Schadenersatz einbehaltenen Mietkaution
Das FG München hatte im Streitfall zu entscheiden, ob das Finanzamt die nach der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses für Mietausfälle einbehaltene Kaution zu Recht der Umsatzsteuer unterworfen hat.
I. Sachverhalt
Die Klägerin, Firma A, ist Vermieterin eines Bürogebäudes. Sie hatte mit der Firma D im Jahr 2002 einen Generalmietvertrag mit einer Festlaufzeit von zehn Jahren über das Bürogebäude geschlossen. Bereits im Jahr 2006 bekundete D jedoch, an der Fortsetzung des Mietverhältnisses kein Interesse mehr zu haben und stellte die Mietzahlung ein. Als bis April 2007 weiterhin keine Mietzahlung erfolgte, kündigte A fristlos. Die rückständigen Mieten bis April 2007 wurden erfolgreich gerichtlich erstritten und gingen im März 2008 bei der Klägerin ein. Darüber hinaus erstritt A gegen D erfolgreich Schadenersatz wegen des Mietausfalls für den Rest der Festlaufzeit des Mietvertrags (ca. 1,2 Mio. €) und unterlassener Instandhaltung (ca. 32 Tsd. €). Zur teilweisen Deckung dieser Beträge wurde im Dezember 2010 die Mietkaution von ca. 472 Tsd. € einbehalten.
Die Klägerin übermittelte eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2010 und minderte darin die ursprüng...