Arbeitshilfe - Stand: 29.10.2020

Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber – kein Arbeitslohn des Paketzustellers

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Führt die durch einen Paketzustelldienst geleistete Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete bei diesen zu Arbeitslohn?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAG-44994