Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung:
keine Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden
Sterbetafel - Eindeutigkeitsgebot - Auslegungsregeln
Leitsatz
1. Die steuerliche Anerkennung
einer Pensionsrückstellung setzt nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG im
Hinblick auf die in einer Pensionszusage enthaltene Abfindungsklausel
nicht die Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden
Sterbetafel voraus.
2. Pensionszusagen sind auch
nach Einfügung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz
2 EStG anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit
ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 24 DStRE 2018 S. 897 Nr. 15 EFG 2017 S. 905 Nr. 11 KÖSDI 2017 S. 20348 Nr. 7 HAAAG-44921
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 21.02.2017 - 1 K 68/14
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