Ablehnung des Antrags auf Verzicht der
Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung - Festsetzung
von Zwangsgeld
Leitsatz
1. Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung
zur Abgabe der E-Bilanz nach § 5b EStG ist im Rahmen der Anfechtung
der Festsetzung eines Zwangsgeldes zu überprüfen, wenn die dieser
Festsetzung zugrundeliegende Anordnungsverfügung noch nicht unanfechtbar
geworden ist und Einwendungen gegen ihre Rechtmäßigkeit erhoben
werden.
2. Die abstrakte Gefahr, dass
Dritte mögliche Sicherheitslücken des SSL-Verfahrens zur gezielten
Ausspähung übermittelter Daten der E-Bilanz nutzen könnten, begründet keine
wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Datenübermittlung per Datenfernübertragung
i.S. des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO i.V.m. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG.
3. Die Ablehnung des Antrags
auf Verzicht auf die Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung
ist nicht ermessensfehlerhaft, solange die Finanzbehörde nicht über die
den besonderen Sicherheitsstandards entsprechenden Möglichkeiten
verfügt, die auf einem Datenträger übermittelten Datensätze in das
System der Finanzverwaltung einzulesen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2546 Nr. 43 BBK-Kurznachricht Nr. 11/2017 S. 496 DStR 2018 S. 10 Nr. 32 EFG 2017 S. 920 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2017 S. 2242 AAAAG-44919
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2017 - 1 K 149/15
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