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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2992/12 E

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vermietung von aufwendig ausgestatteten Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht – Feststellung ortsüblicher Vermietungszeiten – Erforderlichkeit einer Überschussprognose

Leitsatz

  1. Bei einem auf einem Grundstück von mehr als 3.000 m2 errichteten Gebäude mit drei an wechselnde Nutzer vermieteten Ferienwohnungen und einer selbst genutzten Eigentümerwohnung, das mit einem 150 m2 großen Schwimmbad- und Wellnessbereich und einem aufwendig gestalteten Garten ausgestattet ist, muss die Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund der aufwendigen Ausgestaltung und Ausstattung anhand einer Prognose unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl II 2002, 726) überprüft werden.

  2. Unabhängig vom Ausgestaltungs- und Ausstattungsgrad besteht dieses Erfordernis auch, wenn die Vermietung der Wohnungen zu mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungszeiten nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann.

  3. Der Prozentsatz der ortsüblichen jährlichen Vermietungstage einer Ferienwohnung kann nicht mit dem anhand der Daten des Statistischen Landesamtes ermittelten Prozentsatz der ortsüblichen jährlichen Bettenauslastung gleichgesetzt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAG-44886

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 14.08.2015 - 1 K 2992/12 E

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