Abgeltungsteuer | Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung (BMF)
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung der Restrukturierung von
Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und
Teilrückzahlung nach § 20 EStG Stellung genommen ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger im Rahmen einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des Nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt in Höhe des Teilverzichts ein Forderungsausfall vor, der entsprechend (BStBl I S. 85) einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung ist.
Die teilweise Rückzahlung der Kapitalforderung führt zu Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Satz 2 EStG. Steuerpflichtiger Gewinn nach § 20 Absatz 4 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag und den anteiligen Anschaffungskosten.
Die Nennwertreduktion führt nicht zu einer Veräußerung der Anleihe. Das Anschaffungs-datum und die anteiligen Anschaffungskosten der reduzierten Nominalforderung sind zu berücksichtigen.
Das Schreiben, welches ein Beispiel enthält, ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
MAAAG-44753