Verfahrensrecht | Auch in Hessen mehr Zeit für die elektronische Steuererklärung 2016 (FinMin)
Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat am
angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger, die für das Steuerjahr 2016 bis zum
eine Steuererklärung abgeben müssen, eine Fristverlängerung bis Ende
Juli 2017 erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihre Steuererklärung elektronisch und authentifiziert übermitteln. „Wir möchten die elektronische Steuererklärung fördern, um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe zu erleichtern. Auch für unsere Finanzämter bedeutet die elektronische Steuererklärung eine Erleichterung der Bearbeitung“, erklärte der Finanzminister.
Voraussetzung für die zweimonatige Fristverlängerung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal bis zum . Von der Fristverlängerung profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Steuerbürger, die bereits seit einiger Zeit gesetzlich zur elektronischen Übermittlung ihrer Steuererklärung verpflichtet sind (wie beispielsweise Gewerbetreibende) können die Fristverlängerung in Anspruch nehmen.
Die hessischen Finanzämter verzichten bereits seit Anfang des Jahres darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Falls Belege im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt diese bei der Bearbeitung der Steuererklärung an.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 08.05.2017 (il)
Fundstelle(n):
IAAAG-44656