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Arbeitsrecht | Versehentliche Bruttovergütung verpflichtet zur Rückzahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben
Der Einbehalt und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gehören zu den öffentlich-rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines gerichtlichen Urteils versehentlich die volle Bruttovergütung ausgezahlt bekommt, ist hinsichtlich der Lohnsteuer und des Arbeitnehmeranteils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ungerechtfertigt bereichert und grds. zur Rückzahlung verpflichtet.
Das BAG hat deutlich gemacht, dass weder der Arbeitsvertrag noch das arbeitsgerichtliche Urteil einen Rechtsgrund dafür bieten, dass der Beklagte die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsabgaben behalten darf. Der Arbeitsvertrag kann lediglich einen Rechtsgrund für die Einbehaltung und Abführung von Steuern und Sozialversiche...