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Einkommensteuer | Rückforderung bei unverlangter Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld – Mitteilung per E-Mail
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom entschieden, dass ein Kindergeldberechtigter, demgegenüber unverlangt Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wird, mit einer einmaligen Mitteilung per E-Mail über die fehlende Anspruchsberechtigung seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse genügt. Das gilt nach Auffassung des Finanzgerichts auch dann, wenn auf seine E-Mail hin kein Aufhebungsbescheid innerhalb der Festsetzungsfrist ergeht.
Das FG Berlin-Brandenburg begründet seine Entscheidung damit, dass bei Eintritt der Festsetzungsverjährung die Kindergeldfestsetzung nicht mehr aufgehoben werden dürfe. Ohne einen entsprechenden Aufhebungsbescheid müsse der Kindergeldberechtigte das ihm überwiesene Kindergeld nicht an die Familien...