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Einkommensteuer | Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds als privates Veräußerungsgeschäft
Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann nach dem ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.
Das für die Kläger günstige Urteil des BFH ist in einem interessanten Fall zur Abgrenzung privater Veräußerungsgeschäfte von Rückabwicklungsmaßnahmen ergangen. Es dürfte auch eine beachtliche Breitenwirkung entfalten, wenn die im Urteilsfall gewählte Gestaltung einer Anteilsübertragung auf eine Abwicklungsgesellschaft modellhaft gewesen ist. Im S...