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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 20 SO 463/16 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Unzulässigkeit der Berufung bei einem (neben einem Anfechtungs- und Leistungsantrag) rechtsmissbräuchlich gestellten Feststellungsantrag, aufgrund dessen erst ein überjähriger Leistungszeitraum (§ 144 Abs. 1 S. 2 SGG) erreicht würde.

2. Die Frage, ob Aufwendungen für eine Rechtsschutzversicherung nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII vom Einkommen absetzbar sind, begründet keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

Fundstelle(n):
KAAAG-44570

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 20.03.2017 - L 20 SO 463/16 NZB

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