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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 762/14

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund einer für den Kläger erbrachten Tätigkeit als sozialpädagogische Familienhelferin.

Fundstelle(n):
IAAAG-44510

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28.09.2016 - L 8 R 762/14

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