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FG München Urteil v. - 14 K 2913/16 EFG 2017 S. 877 Nr. 10

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1aUStG § 4 Nr. 1 Buchst. bUStG § 6a Abs. 2UStG § 6 Abs. 3UStDV § 17c Abs. 3 Nr. 2 EWGRL 388/77 Art. 22 Abs. 8 EWGRL 388/77 Art. 28a Abs. 5

Innergemeinschaftliches Verbringen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als formelle Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Leitsatz

1. Ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn die betreffenden Gegenstände vom Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung nach Orten außerhalb eines Mitgliedstaats, aber innerhalb der Union versandt oder befördert werden, und die Verbringung an diesen Steuerpflichtigen bewirkt wird, der als solcher in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns des Versands oder der Beförderung der Gegenstände handelt.

2. Aufgrund des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität kommt es für die Befreiung des Verbringens nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige seine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgrund der vom Mitgliedstaat im Rahmen des Art. 22 Abs. 8 der RL 77/388/EWG aufgestellten Pflichten aufgezeichnet hat, wenn feststeht, dass er es für sein Unternehmen verbracht hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 877 Nr. 10
EAAAG-44319

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FG München, Urteil v. 09.02.2017 - 14 K 2913/16

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