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Umsatzsteuer | Saunaleistungen in Schwimmbädern
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern Stellung genommen ( NWB LAAAG-43550)
Hintergrund: Seit dem sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern (-02 NWB LAAAE-78500, BStBl 2014 I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Ob es sich bei den neben der Gelegenheit zum Schwimmen angebotenen weiteren Leistungen (wie z. B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Geräten zur Steigerung der Fitness) um selbständige, getrennt zu beurteilende Leistungen oder – zusammen mit der Schwimmbadnutzung – um eine einheitliche Leistung handelt, ist nach den allgemeinen Regel...