IFRS Essentials
4. Aufl. 2017
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IFRS 9 Finanzinstrumente
1. Einleitung
Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten werden mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2018 durch IFRS 9 geregelt. Der Standard regelt überdies die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wobei nach IFRS 9. hier ein Wahlrecht besteht, stattdessen die Regeln des Vorgängerstandards IAS 39 auf Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Angabepflichten zu Finanzinstrumenten sind in IFRS 7 normiert. Die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Definition des Begriffs „Finanzinstrument“ sind in IAS 32 enthalten. Für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten gilt IFRS 13.
2. Anwendungsbereich
IFRS 9 regelt – abgesehen von einigen Ausnahmen – die Bilanzierung aller Finanzinstrumente durch alle Unternehmen. Als Ausnahme sind etwa Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen zu nennen. Diese befinden sich im Konzernabschluss des Anteilseigners grundsätzlich nicht im Anwendungsbereich von IFRS 9 (IFRS 9.2.1a).
3. Erstmaliger Ansatz
Generell gilt der Grundsatz, dass ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen ist, sobald das Unternehmen Vertragspartei wird (IFRS 9.3.1.1). Diesem Grundsatz folgend sind positive und negative beizulegen...