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Einkommensteuer; | Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 16 EStG)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Stellt die Übernahme von Schulden das zivilrechtlich vereinbarte Entgelt für die Veräußerung eines Gewerbebetriebs dar (sog. Bruttoabrede), so ist hierin bereits die USt enthalten mit der Folge, daß die vom Veräußerer dem FA geschuldete USt als Teil der Veräußerungskosten den nach der Höhe des negativen Kapitalkontos berechneten Veräußerungsgewinn mindert. (2) Eine - gemessen an den Vorschriften des UStG - niedrigere Festsetzung der USt-Schuld kann bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht im Jahr der Betriebsveräußerung, sondern erst im Jahr der Bestandskraft des USt-Bescheids Berücksichtigung finden.