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Einkommensteuer | Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze
Das entschieden, dass Eltern für erwachsene Kinder zeitlich unbegrenzt Kindergeld erhalten, wenn das Kind behindert ist und es deshalb seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts auch dann, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen der Kindergeldaltersgrenze diagnostiziert wird und das Kind davor seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte.
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1968 geborene Tochter des Klägers leidet an einer erblichen Muskelerkrankung, bei der es zu einer fortschreitenden Abnahme der Muskelkraft kommt. Diagnostiziert wurde die Erberkrankung erst im Alter von 30 Jahren, als eine Verwandte ein stark behindertes Kind zur Welt gebra...