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Online-Nachricht - Freitag, 05.05.2017

Keine Heilung einer unzureichend begründeten Ermessensentscheidung bei Erledigung vor Einspruchseinlegung

Das Finanzamt kann eine unzureichend begründete Ermessensentscheidung nicht mehr durch eine nachträgliche Begründung heilen, wenn sich die Entscheidung bereits vor Einlegung des Einspruchs erledigt hat.

Hintergrund: Ermessensentscheidungen des Finanzamts sind nur dann rechtmäßig, wenn das Ermessen fehlerfrei vom Finanzamt ausgeübt wurde und wenn das Finanzamt seine Entscheidung ausreichend begründet hat. Ist dies nicht der Fall und legt der Steuerpflichtige Einspruch ein, kann das Finanzamt die Ermessenserwägungen und die Begründung noch bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens nachholen.

Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung für 2010 beauftragt. Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen endete für s...