Suchen
Online-Nachricht - Dienstag, 02.05.2017

Verbraucherschutz | Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 200.000 € gegen ein Unternehmen verhängt, das am Telefon insbesondere Hausnotrufe für Senioren beworben hat.

Hintergrund: Im Jahr 2016 hat die BNetzA Bußgelder in Höhe von rund 900.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.

Sachverhalt: Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.

Hierzu führt die BNetzA weiter aus:

  • Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar – dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll.

  • Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der BNetzA dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.

  • Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig; über einen möglichen Einspruch entscheidet das AG Bonn.

Quelle: BNetzA, Newsletter 04/2017 (Sc)

Fundstelle(n):
JAAAG-43876