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FG Köln Urteil v. - 7 K 1860/16 EFG 2017 S. 751 Nr. 9

Gesetze: InsO § 35 Abs 2, InsO § 55 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage der Erfassung von Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz

1. In den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbständigen Tätigkeit erklärt - § 35 Abs. 2 InsO n.F. bzw. vor dessen Geltung die Tätigkeit des Schuldners lediglich duldet, fallen die daraus resultierenden Einnahmen nicht in die Insolvenzmasse, so dass auch die aus dieser Tätigkeit herrührenden Steuerschulden keine Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a.F. darstellen.

2. Gleichfalls werden keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a.F. begründet, wenn der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und die entsprechenden Erträge für sich vereinnahmt und diese tatsächlich nicht zur Masse gelangen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 751 Nr. 9
UAAAG-43868

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FG Köln, Urteil v. 09.12.2016 - 7 K 1860/16

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