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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 2281/12

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 163, AO § 227, UStG § 16

Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen bei unzutreffenden Rechnungsangaben

Leitsatz

  1. Für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung reicht die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfanden nicht aus.

  2. Sofern aus Gründen des Vertrauensschutzes im Einzelfall ein Vorsteuerabzug geboten erscheint, kann dies nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO erfolgen. Für die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen (§ 15 UStG) gibt es keinen Gutglaubensschutz.

  3. Tatrichterliche Würdigung zur fehlenden Gutgläubigkeit bzw. zu unzureichenden Aufklärungsmaßnahmen des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers.

Fundstelle(n):
AAAAG-43866

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.04.2016 - 6 K 2281/12

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