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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1594/14 EFG 2017 S. 835 Nr. 10

Gesetze: EStG § 19, AGG § 15 Abs. 1, AGG § 15 Abs. 2

Steuerfreiheit einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Leitsatz

1. Eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die auf Grund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs geleistet wird, ist steuerfrei, wenn sie wegen einer Diskriminierung als Behinderte(r) zu zahlen ist.

2. Ist die Frage einer Diskriminierung als Behinderte(r) wesentlicher Bestandteil des Arbeitsgerichtsprozesses, stellt eine in einem Vergleich vereinbarte Entschädigungszahlung nach dem AGG auch dann eine solche wegen eines immateriellen Schadens dar, wenn letztlich offen bleibt, ob eine Benachteiligung als Behinderte(r) tatsächlich stattgefunden hat.

3. Bei der Auslegung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs sind sein Wortlaut sowie die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2048 Nr. 35
BB 2017 S. 982 Nr. 18
DB 2017 S. 12 Nr. 17
DStR 2017 S. 1834 Nr. 33
DStR 2018 S. 6 Nr. 23
DStRE 2018 S. 855 Nr. 14
EFG 2017 S. 835 Nr. 10
KÖSDI 2017 S. 20351 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2017 S. 1419
CAAAG-43861

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.03.2017 - 5 K 1594/14

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