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FG Köln Urteil v. - 2 K 930/13 EFG 2017 S. 715 Nr. 9

Gesetze: EU-Schiedskonvention Art 8 Abs 1 EU-Schiedskonvention Art 6 Abs 1

EU-Schiedskonvention

Klage auf Teilnahme am Schiedsverfahren

Leitsatz

1) Eine Klage, die das Finanzamt verpflichten soll, an einem Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention teilzunehmen, ist nur innerhalb der Frist des Art. 6 Abs. 1 S. 2 der EU-Schiedskonvention zulässig.

2) Ein empfindlich zu bestrafender Verstoß gegen steuerliche Vorschriften im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der EU-Schiedskonvention ist "jeder Verstoß gegen die Steuergesetze, der mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Bußgeld geahndet" wird.

3) Die diesbezügliche einseitige Erklärung Deutschlands ist zulässig und bindend.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 715 Nr. 9
IStR 2017 S. 7 Nr. 23
IStR 2017 S. 834 Nr. 19
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2017 S. 434
HAAAG-43855

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FG Köln, Urteil v. 18.01.2017 - 2 K 930/13

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