Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und Überlassung von nach der sog. GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüchen
Leitsatz
1) Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und die Überlassung von nach der sog. GAB-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüchen
stellen zwei gesonderte, in ihrem umsatzsteuerrechtlichen Schicksal voneinander unabhängige Leistungen dar.
2) Die entgeltliche Überlassung der Zahlungsansprüche ist weder umsatzsteuerfrei noch unterliegt sie der Besteuerung nach
Durchschnittssätzen.
3) Es ist nicht zu beanstanden, wenn das FA bei der Aufteilung des Gesamtentgelts im Wege der Schätzung das Entgelt für die
Überlassung der Zahlungsansprüche in Höhe des Werts der Zahlungsansprüche zugrunde legt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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