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Die Bestellung eines Notgeschäftsführers in der GmbH
Letztes Mittel zur Vermeidung drohender Nachteile bei zerstrittenen Gesellschaftern?
Als juristische Person benötigt die GmbH grds. mindestens einen Geschäftsführer als Organ, um im Wirtschafts- und Rechtsverkehr agieren und wirksam handeln zu können. Doch was passiert, wenn die Gesellschaft – aus welchem Grund auch immer – diesen Geschäftsführer nicht (mehr) hat? Ohne Geschäftsführer bzw. ohne ausreichende Anzahl an Geschäftsführern ist damit zwar weder ihre rechtliche Existenz noch ihr Fortbestand infrage gestellt. Der Verlust der funktionsfähigen Leitung führt aber zur Führungslosigkeit der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) und macht sie handlungs- und damit auch prozessunfähig ( NWB QAAAD-57385). Dieser Zustand kann insbesondere bei Zweipersonen-GmbH eintreten, deren Gesellschafter untereinander zerstritten sind und sich gegenseitig blockieren. In diesem Fall kann es erforderlichenfalls zu einer gerichtlichen Bestellung einer Notgeschäftsführung kommen. Grundlagen und Voraussetzungen dieses Instituts der Notgeschäftsführung werden nachfolgend erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
[i]Gesellschafter können Passivvertreter seinHat eine GmbH ihre oder ihren Geschäftsführer „verloren“, können alle...