Prüfungsklassiker Großhandelsgeschäfte für Kaufleute im Groß- und Außenhandel
1. Aufl. 2017
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1. Die Berufsabschlussprüfung
1.1 Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage der Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Ausbildungsordnung (AO), die u. a. Folgendes regelt:
Bezeichnung des Ausbildungsberufs
Diese Berufsbezeichnung wird im Ausbildungsvertrag zwischen ausbildendem Unternehmen und Auszubildendem übernommen. Ebenfalls im Ausbildungsvertrag ist die Fachrichtung festzuhalten, in der die Ausbildung erfolgen soll:
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Außenhandel.
Ausbildungsdauer
Jedes Ausbildungsverhältnis muss mindestens zwei Jahre dauern. Die Regelausbildungsdauer für Groß- und Außenhandelskaufleute beträgt drei Jahre.
Ausbildungsberufsbild
Ziel jeder Ausbildung ist die Erlangung beruflicher Handlungskompetenz. Das Berufsbild benennt die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die Auszubildende während ihrer Ausbildung mindestens erwerben müssen.
Ausbildungsrahmenplan
Im Ausbildungsrahmenplan ist die zeitliche und sachliche Reihenfolge der Ausbildungsinhalte festgelegt. Er ist auf die Regelausbildungsdauer ausgerichtet. Der betriebliche Ausbildungsplan hat sich am Rahmenplan zu orientieren.