Unentgeltliche Übertragung von Bruchteilen eines
Mitunternehmeranteils
Leitsatz
Der Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Übertragung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge steht nicht entgegen, dass zum Sonderbetriebsvermögen gehörende GmbH-Anteile zum Teil zu abweichenden Bruchteilen
auf die Rechtsnachfolger, zum Teil unentgeltlich auf einen Mitunternehmer und zum Teil in ein anderes Betriebsvermögen des
Rechtsvorgängers übertragen werden (vgl. , BFH/NV 2012, 2053, und vom
IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415; entgegen BStBl I 2005, 458).
Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH steht der Annahme einer Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nur entgegen, wenn
die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern wirtschaftlich zu einer Zerschlagung des Betriebs und damit im Ergebnis zu einer
Betriebsaufgabe führt.
Die Übertragung zum Sonderbetriebsvermögen gehörender GmbH-Anteile von 9,5 % in das Privatvermögen ist für den Buchwertansatz
unschädlich, wenn sie aufgrund der erfolgten Übertragung der übrigen GmbH- und Mitunternehmeranteile auf die Rechtsnachfolger
ihre Eigenschaft als funktional wesentliche Betriebsgrundlage verloren haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AAAAG-43383
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.12.2015 - 8 K 633/13 F
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