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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 35/14 EFG 2017 S. 776 Nr. 9

Gesetze: § 1 UStG, § 15 UStG

Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde für die Beziehung von Leistungen für die Errichtung einer neuen Anlegerbrücke für den öffentlichen Personennahverkehr

Leitsatz

Eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an eine, den ÖPNV (Fährverkehr) betreibende Gesellschaft vermietet, kann insoweit grundsätzlich als Unternehmerin handeln und die aus den Errichtungskosten resultierenden Vorsteuern ziehen. Zuschüsse, welche sie für die Errichtung der Anlegebrücke von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erhält, können bei Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Errichtung und der Leistung des Zuschusses auch dann zu versteuerndes Entgelt darstellen, wenn der Zuschuss durch Verwaltungsakt bewilligt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 35
DStRE 2017 S. 1440 Nr. 23
EFG 2017 S. 776 Nr. 9
QAAAG-43382

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2017 - 4 K 35/14

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